Anfechtung von Prüfungsbewertungen im Studium

Bewertung von Prüfungen

 Wann lohnt sich eine Anfechtung von Prüfungsergebnissen? Was ist aus rechtlicher Sicht bei Prüfungsbewertungen zu beachten? Diese Fragen möchten wir Studierenden beantworten.

Inhaltliche Bewertung von Prüfungen

 

Es obliegt den Prüfern, die Prüfungsaufgaben nach Maßgabe der Prüfungsordnung festzulegen. Sofern sie sich an diese Vorgaben halten, können sie die Inhalte und den Schwierigkeitsgrad frei bestimmen.

 

Die Korrektur der Antworten hat fehlerfrei zu erfolgen. Dazu sind diese inhaltlich zutreffend zu erfassen und sodann willkürfrei zu bewerten. Wird eine vertretbare Lösung hingegen als falsch angesehen, dann ist diese Entscheidung anfechtbar. 

 

Abgesehen hiervon fließt insbesondere bei mündlichen Prüfungen in die Bewertung meist auch der persönliche Eindruck von Prüfern ein. Auf Basis von spezifischem Fachwissen werten sie die jeweilige Leistung. Aufgrund ihrer Kompetenz und des Umstandes, dass eine spezifische Prüfung ein einmaliger Vorgang ist, steht den Prüfern ein sogenannter Beurteilungsspielraum zu.

 

Der Beurteilungsspielraum bei Prüfungen ist gerichtlich nicht überprüfbar. Demnach hat es bloß Sinn, gegen eine Bewertung des Inhalts vorzugehen, wenn

  • vertretbare Auffassungen und folgerichtig begründete Lösungen nicht akzeptiert wurden
  • beziehungsweise die Aussage/ der Sinngehalt von Antworten verkannt wurde.

 

Das passiert aus mehreren Gründen nicht selten. Diverse Dozenten sehen Korrekturen eher als lästige Pflicht an, die sie von interessanteren Aufgaben abhält. Zudem kann die Beschäftigung mit weniger guten Leistungen teils recht anstrengend sein. Von daher wird öfters oberflächlich korrigiert.

 

Daneben korrigieren insbesondere bei Prüfungen mit vielen Studierenden meist wissenschaftliche Mitarbeiter. Ihre Vergütung richtet sich meist nach der Stückzahl. Deshalb lohnt es sich für sie, die Prüfungen schnell zu bewerten. Aus den exemplarisch genannten Gründen kommt es häufig zu fehlerhaften Bewertungen. Meist reicht sodann ein Hinweis aus, damit es zu einer Nachbesserung kommt.

Verfahrensfehler bei Prüfungen

 

Im Gegensatz zu dem Inhalt der Prüfung ist die Einhaltung der Verfahrensvorschriften in vollem Umfang überprüfbar. Von Verfahrensfehlern wird gesprochen, wenn die Prüfer Vorschriften zu Form, Verfahren und Zuständigkeit missachten. Studenten müssen das Prüfungsamt oder den Prüfern in der Regel bereits vor oder zumindest während der Prüfung auf sie aufmerksam machen. Dazu ist natürlich eine Kenntnis des Problems notwendig.

 

Möglichst zeitnah auf das Problem hinzuweisen, ist aus folgendem Grund vorgeschrieben. Ohne die Meldung wäre es möglich, die Beeinträchtigung vorerst hinzunehmen und sie erst geltend zu machen, wenn das Prüfungsergebnis nicht wie gewünscht ausfällt. Dies würde gegen die Chancengleichheit verstoßen. Immerhin käme es ohne die Meldepflicht zu einem zusätzlichen Prüfungsversuch.

 

Außerdem bestünde nicht die Möglichkeit, die Beeinträchtigung der Prüfung zu verhindern oder kompensieren. Beispielsweise wäre es möglich, wegen Lärm, der von Renovierungsarbeiten ausgeht, mehr Schreibzeit zu gewähren. Ein befangener Prüfer kann etwa ersetzt werden. 

 

Zu beachten ist, dass nicht jeder Verfahrensfehler wesentlich ist. Nach § 46 VwVfG sind sie nicht relevant, wenn offensichtlich ist, dass sie das Prüfungsergebnis nicht beeinflusst haben. Für eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung bedarf es also einer Kausalität zwischen Verfahrensfehler und nicht zufriedenstellender Bewertung.

 

Wer die Wiederholung einer Prüfung oder eine wohlwollendere – auf einen Nachteilsausgleich gerichtete – Bewertung möchte, sollte sich idealerweise in folgender Situation befinden:

  • der Verfahrensfehler wurde rechtzeitig gerügt (gelegentlich gibt es diesbezüglich Ausnahmen)
  • und der Verfahrensfehler hatte einen nachteiligen Einfluss auf das Prüfungsergebnis.