Rechtliche Hilfe bei Mobbing an Schulen

Mobbing kann für Schüler schwerwiegende und langfristige Folgen haben. Trotzdem schützen Schulen die betroffenen Kinder gelegentlich nicht beherzt genug. In solchen Fällen kann es nötig sein, rechtliche Schritte zu erwägen. 

Ein gemobbtes Kind sitz in der Schule auf dem Boden.

Inhalt des Beitrags


Auswirkungen von Mobbing an der Schule

Wo fängt Mobbing in der Schule an? Mobbing ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Person wiederholt unerwünschten Handlungen eines Einzelnen oder einer Gruppe ausgesetzt ist. An Schulen ist Mobbing leider ein häufiges Phänomen. Statistiken legen nahe, dass es in fast jeder Schulklasse mindestens einen Betroffenen oder eine Betroffene gibt. 

Die Auswirkungen dieser sozialen Gewalt sind vielfältig. Einerseits sinken zumeist die schulischen Leistungen. Wer regelmäßig Übergriffen ausgesetzt ist, kann sich nur noch bedingt auf die Lehrinhalte konzentrieren. Darüber hinaus geht oft die Freude am Schulbesuch verloren.

 

In Folge kommt es zu einem Vermeidungsverhalten. Beispielsweise steigt die Zahl der (un)entschuldigten Fehltage. Aber auch andere Lebensbereiche sind betroffen. Gemobbte Schüler verlieren häufig Selbstbewusstsein und tendieren dazu, sich sozial zu isolieren. Es liegt auf der Hand, dass dies diverse negative Auswirkungen auf den Werdegang der Kinder und Jugendlichen haben kann. Gesundheitliche Probleme - häufig psychosomatischer Natur - sind keine Seltenheit. 

Den zuständigen Pädagogen wird die Relevanz der Problematik regelmäßig bewusst sein. Dennoch kann es sein, dass nicht rechtzeitig ausreichende Maßnahmen getroffen werden, um den Missstand zu beseitigen. Äußerst fragwürdig ist die teils anzutreffende Einstellung, dass die Schüler ihre Probleme selbstständig lösen sollen. In manchen Bereichen mag dies zutreffend sein. Bei Mobbing gelingt dies allerdings selten. Zudem ist das mit Abwarten verbundene gesundheitliche Risiko erheblich. 

 

Auch bei Cybermobbing sind Schulen immer wieder überfordert. Das Internet entzieht sich der schulischen Einflussmöglichkeiten. Dies liegt zum einen daran, dass Lehrer und Schulleitung teils nicht genug über die Funktionsweise sozialer Medien etc. wissen. Zum anderen fehlen Schulen oft die Möglichkeiten, effektiv gegen Cybermobbing vorzugehen. Beispielsweise gehört es nicht zu ihrem Aufgabenbereich, dafür zu sorgen, dass Inhalte aus dem Internet entfernt werden.

Wie reagiert man auf Mobbing in der Schule?

Auch wenn zunächst der Einsatz von Schulsozialarbeitern, Beratungslehrern oder Schulpsychologen den Vorrang hat, müssen von Seiten der Schule auch Sanktionen - sogenannte Ordnungsmaßnahmen - gegenüber den „Tätern“ erwogen werden. Hierzu gehören etwa Verweise und Schulausschlüsse. Um hierbei die gewünschten Ergebnisse zu erzielen, ist es sinnvoll, Übergriffe zu dokumentieren:

  • beteiligte Schüler/ Personen
  • Datum, eventuell Uhrzeit 
  • bei Cybermobbing Screenshots anfertigen
  • Ort 
  • kurze Beschreibung der Handlungen

Mit Hilfe einer solchen Dokumentation können Sie die Übergriffe beweisen. In Folge lässt sich die Schule in der Regel zu wirksamen Maßnahmen veranlassen. Da dem Staat im hier interessierenden Kontext eine Schutzpflicht obliegt, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, ein Tätigwerden anzuregen oder bei Bedarf dieses auch einzufordern.

 

Beispielsweise kommt eine Versetzungen in die Parallelklasse oder sogar in eine andere Schule in Betracht. Letzteres lässt sich etwa mit einem Gastschulantrag bewerkstelligen. 

Strafrechtliche Maßnahmen bei Mobbing an der Schule

Neben dem Wechsel der Klasse oder Schule und schulischen Sanktionen kommt oftmals auch eine strafrechtliche Ahndung der Übergriffe in Betracht. Die Rechtsanwaltskanzlei Holstein kann Ihnen gerne eine Einschätzung dazu abgeben, ob ein strafbares Verhalten gegeben ist und Ihnen bei Ratsamkeit dabei helfen, erfolgversprechende Strafanzeigen zu erstatten und Strafanträge zu stellen.

 

Überdies können wir auch zivilrechtlich gegen mobbende Mitschüler vorgehen. Im Falle von Cybermobbing kümmern wir uns auch gerne um eine rasche Löschung von Inhalten auf Plattformen und sonstigen Webseiten. 

Unterlassungserklärung bei Mobbing

Insbesondere bei Mobbing, welches ehrverletzend ist, kommen Unterlassungserklärungen in Betracht. Herabwürdigende Äußerungen sind meist strafbar und ermöglichen es darüber hinaus, die Abgabe von Unterlassungserklärungen einzufordern. Da entsprechende Unterlassungserklärungen regelmäßig strafbewehrt sind, ist für jeden erneuten Übergriff eine bestimmte Vertragsstrafe an den geschädigten Schüler zu bezahlen. 

 

So lassen sich etwa Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung meist effektiv unterbinden. Diese Strategie ist besonders sinnvoll, wenn die Übergriffe überwiegend von einzelnen Schülern ausgehen. 

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Holstein hilft Ihnen auch in diesem Fall, zum Beispiel bei der Initiierung einer entsprechenden Unterlassungserklärung. Sollte Ihr Kind von Mobbing an der Schule betroffen sein und Sie sich fragen, was Eltern tun können, so können Sie entweder per Email oder telefonisch mit uns in Kontakt treten. Nach einer Erstberatung und Sondierung der Situation leiten wir dann gemeinsam weitere Schritte zum Schutz Ihres Kindes ein.