Unzulässige Hilfe Dritter bei Online Klausuren

Viele Bücher für einen Ghostwriter. Er benutzt sie für Open book Klausuren und akademisches Ghostwriting

 

Wer sich umfassend über die rechtliche Details im Zusammenhang mit Fernprüfungen informieren möchte, dem ist unser vorheriger Blogbeitrag zu empfehlen.

 

An dieser Stelle möchten wir näher auf einen Umstand eingehen, der von Medien und Hochschulen bisher kaum berücksichtigt wird: Bei Recherchen sind wir kürzlich auf Angebote gestoßen, die aufzeigen, dass insbesondere meine Einschätzungen zu den sogenannten Open Book Klausuren zutreffend sind.

 

Bei dieser Prüfungsart kann von Seiten der Hochschulen keine Chancengleichheit im prüfungsrechtlichen Sinne gewährleistet werden. In eklatanter Weise scheinen Prüfer die Hilfe Dritter etwa durch Ghostwriter unterschätzt zu haben. Mittlerweile haben letztere Onlineprüfungen als rentables Geschäftsfeld entdeckt und helfen vermögenden Studenten bei Bedarf Prüfungen zu bestehen. 

 

Online-Klausur vom Ghostwriter

Die nachfolgende Anzeige aus dem Internet ist an Eindeutigkeit kaum zu überbieten. Der Interessent gibt an, wann und in welchem Bereich er Unterstützung bei einer Klausur benötigt. Wer entsprechende Angebote im Internet sucht, ist rasch fündig.

 

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Etwas seriöser mutet das nächste Angebot einer der größten deutschen Ghostwriting-Agenturen an. Es wird zwar nicht explizit unzulässige Hilfe angeboten. Auf den ersten Blick geht es bloß um Prüfungsvorbereitung („Klausuren Coaching“). Allerdings liegt auch hier nahe, dass ein Schummeln bei Prüfungen zumindest billigend in Kauf genommen wird.

 

Es macht nämlich inhaltlich kaum Sinn, Open-Book-Klausuren, Probeklausuren und Take-away-Klausuren in einem Atemzug zu nennen. Wer benötigt schon eine kostenpflichtige Vorbereitung auf eine Probeklausur durch eine Ghostwriting-Agentur? Ist es zugleich ein versteckter Hinweis, dass das Coaching Studenten helfen soll, die das Lernen über einen längeren Zeitraum vernachlässigt haben? Verschaffen Sie sich selber einen ersten Eindruck.

 

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Etwas später auf der Seite erfahren Sie nun, warum Probeklausuren gesondert aufgeführt wurden. Anscheinend ist die Probeklausur der wesentliche Bestandteil des Klausur-Coachings. Größere Ghostwriting-Agenturen sollten im eigenen Interesse nicht öffentlich verlautbaren, dass sie bei richtigen Klausuren helfen. Bei einer Probeklausur spricht auf den ersten Blick hingegen nichts gegen etwas Unterstützung:

 

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Auf seiner Facebook Präsenz verzichtet das Unternehmen hingegen augenscheinlich auf Relativierungen. Hier bietet „ACAD Write the ghostwriter“ Hilfestellung bei Textaufgaben, Open-Book-Klausuren und Take-away-Klausuren an und verzichtet auf jegliche inhaltliche Einschränkung bzw. Konkretisierung des Angebotes.

 

Angebot von Ghostwriting Agentur

 

Natürlich tummeln sich im Internet noch diverse andere Anbieter. Nahezu jeder Rezipient wird die teils verklausulierten Angebote in Anbetracht des Gesamtzusammenhangs wie hier befürchtet würdigen. Was ist wohl von dem nachfolgenden Textabschnitt zu halten? Er stammt aus dem Blogbeitrag einer anderen großen Ghostwriting-Agentur.

 

Klausuren mit Ghostwriting bestehen

 

Es ist durchaus überraschend, dass für „gecoachte“ Studierende „auch die schwierigsten Jura Klausuren online zum Kinderspiel“ werden können. Zumal versierte Studenten kaum ihr erspartes oder hart verdientes Geld Dienstleistern mit fragwürdigen Geschäftsmodellen zukommen lassen dürften.

 

Die teils widersprüchlichen Leistungsbeschreibungen verschiedener Anbieter dürften als Feigenblatt dienen. Die häufig anzutreffende Darstellung als Klausurvorbereitung wird teils darauf abzielen, den Anschein einer seriösen Leistung zu wahren. Es geht meines Erachtens indes oftmals darum, sittenwidrige Geschäftsmodelle zu verschleiern.

 

Bereits bei der Erstellung von Haus- und Abschlussarbeiten sind ähnliche Tricks beliebt. Laut Stellungnahmen der meisten Agenturen werden dabei angeblich nur Vorlagen erstellt, die oftmals vier- und teils sogar fünfstellige Beträge kosten und die der Auftraggeber bitte nicht einreichen solle. In einer der seltenen Gerichtsentscheidungen zu akademischem Ghostwriting wurde bereits aufgezeigt, dass die Rechtsprechung nicht geneigt ist, solchen Ausführungen Glauben zu schenken.

 

Wissenschaftliche Arbeiten für Studenten anzufertigen verstößt laut OLG Düsseldorf „jedenfalls gegen die guten Sitten. Hieran ändert auch der "Disclaimer" des Antragsgegners nichts, wonach die Leistungen nur zu Übungszwecken angeboten werden. Dieser Hinweis dürfte auch von den Lesern der Internetseite nicht ernst genommen werden und auch nicht ernst gemeint sein (OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.02.2011 - I-20 U 116/10).“ In der Urteilsbegründung wurde es weiterhin nicht für glaubhaft befunden, dass sich Prüflinge an entsprechende Agenturen wenden, von denen sie für verhältnismäßig hohe Beträge Vorlagen erhalten, um sie anschließend nicht in ihrem Namen einzureichen.

 

Es bestehen nach unserer Auffassung keine überzeugenden Argumente, dass es sich bei der Unterstützung für Onlineklausuren anders verhält. Es wird primär um unzulässige Hilfe bei der Bewältigung der Prüfungen gehen. Ob die Hilfe nun offiziell bei Probeklausuren erfolgt oder auf sonstige Weise verklausuliert formuliert ist, ist unerheblich.

 

Es stellt sich noch die Frage, warum Ghostwriting-Agenturen den Tätigkeitsbereich „Klausur-Coaching“ bzw. Prüfungsvorbereitung vermehrt mit dem Aufkommen von Online-Prüfungen entdeckt haben. Strategisch betrachtet macht dies bei zulässigen Angeboten wenig Sinn. Immerhin gab es bereits vor der Pandemie diverse Online-Lernangebote privater Unternehmen, Repetitoren und sonstige Nachhilfeanbieter mit langjähriger Erfahrung. Daneben können Studenten auch auf kostenfreie Angebote, etwa bei YouTube, zurückgreifen.

 

Ist es sinnvoll, sich bei Online Klausuren der Hilfe Dritter zu bedienen?

 

Wer sich bei Fernklausuren von kompetenten Dritten helfen lässt, mag auf den ersten Blick – zumindest bei Open Book Klausuren – lediglich ein geringfügiges Risiko eingehen. Mit scheinbar überschaubarem Aufwand ist es möglich, inhaltlich oftmals vergleichsweise anspruchsvollere Open Book Klausuren oder andere E-Klausuren zu bestehen.

 

Es besteht aber das Risiko, dass der Vorgang durch Unachtsamkeit des Ghostwriters bzw. Helfers publik wird oder dieser eines Tages sogar auf die Idee kommt, seinen ehemaligen Kunden zu erpressen. Immerhin sehen die Prüfungsordnungen bei derart zielgerichteten und insoweit gravierenden Verstößen erhebliche Konsequenzen vor. Zudem ist an einen Anstellungsbetrug zu denken, wenn aufgrund eines nicht redlich abgeschlossenen Studiums ein Arbeitsverhältnis eingegangen wird.

 

Im Ergebnis ist also von unzulässiger Unterstützung dringend abzuraten.

 

Wie können redliche Studenten mit der Unwägbarkeit durch Tricksereien bei Online Prüfungen umgehen?

 

Wer sich nun regelkonform verhält und an den teils hohen Anforderungen scheitert – in Form von Nichtbestehen oder schlechter Bewertung – dem ist unsere Rechtsanwaltskanzlei gern bei der Prüfungsanfechtung behilflich. Wir beraten und betreuen bundesweit Studenten, die durch eine unzureichende Ausgestaltung von Onlineklausuren in ihren Rechten verletzt sind. 

 

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, auf unzulässige Hilfe bei E-Klausuren oder Open Book Klausuren zurück zu greifen, rate ich Ihnen zu einer erfolgversprechenderen und insbesondere sichereren Lösung. Es empfiehlt sich zunächst mit hinreichender Vorbereitung an der Klausur teilzunehmen und die Prüfung sodann im Falle eines unerwünschten Ergebnisses anzufechten. Die Kosten hierfür werden regelmäßig ähnlich oder geringer ausfallen, als jene die für ein – jedenfalls fachlich fundiertes – Ghostwriting anfallen würden.

 

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Holstein wünscht insgesamt allen Studierenden viel Erfolg bei den anstehenden Prüfungen!