Wer eine denkmalgeschützte Immobilie in Thüringen besitzt, kann Fördermittel des Freistaates beantragen. Dieser Beitrag informiert Sie über:
- die Höhe der Förderung,
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generelle Voraussetzungen für Fördermittel,
- eine erfolgversprechende Antragstellung (wie und wann),
- die Wahrscheinlichkeit, Fördermittel für Ihr Haus zu bekommen,
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für den Antrag benötigte Nachweise,
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Nachweis über die Verwendung ausgezahlter Fördermittel,
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alternative Fördermöglichkeiten und Steuervergünstigung.
Wie hoch ist die Förderung in Thüringen?
Eine Förderung in fünfstelliger Höhe ist durchaus möglich. In der Denkmalförderrichtlinie steht kein pauschaler Betrag für die Förderung von denkmalgeschützten Objekten. Gefördert werden Mehraufwendungen, die für Denkmalpflege anfallen. Mit anderen Worten ist nur eine staatliche Hilfe für die Pflege und Erhaltung des Gebäudes möglich.
Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie schreibt hierzu: Gefördert werden Maßnahmen, die der Erhaltung, Pflege und Sicherung des Baudenkmals dienen. Allerdings betrifft dies verständlicherweise etwa nicht den Einbau eines Whirlpools.
Natürlich ist auch eine anteilige Förderung von Bauprojekten möglich, wenn diese nur teilweise denkmalgeschützte Hausteile betreffen.
Wie hoch die Förderung konkret ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Die Behörden müssen folgende Kriterien berücksichtigen:
- Bedeutung und Zustand des Baudenkmals,
- in Thüringen verfügbare Landesmittel,
- Art der Maßnahme / Dringlichkeit von Handlungen zum Schutz des Baudenkmals,
- Belastung des Eigentümers wegen der Pflicht zur Erhaltung des Baudenkmals.
Daneben können weitere Aspekte eine Rolle spielen. Immerhin kommt im Gesetz zum Ausdruck, dass die zuvor aufgezählten Punkte unvollständig sind. Wenn es für den Erhalt von Denkmälern weitere Gründe gibt, können diese angeführt werden. Wenn die Gründe objektiv für eine Förderung sprechen, sind sie bei der Entscheidung auch zu berücksichtigen.
Die staatlichen Mittel sind auf jeden Fall nicht zurück zu zahlen. Von daher lohnt sich eine Antragstellung, wenn davon auszugehen ist, dass ein Antrag Erfolg versprechen könnte. Ferner müssen sowieso denkmalschutzrechtliche Regelungen bei der Renovierung und Sanierung von Baudenkmälern beachtet werden. Von daher sollten sich Eigentümer von Baudenkmälern ohnehin mit den Anforderungen des Denkmalschutzes in Thüringen beschäftigen.
Generelle Voraussetzungen für Fördermittel in Thüringen
In der Thüringer Denkmalförderrichtlinie gibt es einige allgemeine Voraussetzungen für eine Gewährung von Fördermitteln. Diese müssen neben einem überzeugenden Antrag für das spezifische Baudenkmal vorliegen.
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Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Der schriftliche Antrag ist also vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Ist im Einzelfall durch die Denkmalfachbehörde einem vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmebeginn zugestimmt worden, ersetzt diese Zustimmung nicht die bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung und begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Zuwendung, sofern diese nicht schriftlich zugesichert wurde.
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Die Maßnahme muss mit der zuständigen Denkmalfachbehörde abgestimmt sein. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen bzw. Zustimmungen, insbesondere nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz und der Thüringer Bauordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung müssen vorliegen.
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Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
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Die zur denkmalpflegerischen Beurteilung notwendigen Unterlagen müssen vorliegen, insbesondere folgender Antrag. Diesem Fördermittelantrag sollten Sie zusätzliche – ausführlichere – Begründungen beifügen. Tipps hierzu gibt es im nächsten Abschnitt dieses Beitrags.
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Die nach diesen Richtlinien zu bewilligenden Zuwendungen dürfen nur vergeben werden, soweit die Eigenmittel des Trägers der Maßnahme sowie die Förderung aus anderen Programmen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Ausnahmen sind zulässig bei Bodendenkmalen oder Denkmälern ohne wirtschaftliche Nutzung, z. B. Ruinen, Stadtmauern usw.
Erfolgreich einen Antrag auf Fördermittel für Denkmalpflege stellen
Als erstes muss man den Antrag rechtzeitig stellen. Das ist immer bis zum 30.September möglich, da Fördermittel für das folgende Jahr bewilligt werden. Wenn der Antrag verspätet ankommt, wird er nur im Ausnahmefall berücksichtigt (Nr. 6.1 Denkmalförderrichtlinie Thüringen).
Wenngleich kein Anspruch auf Förderung besteht, dürfen die Behörden nicht willkürlich entscheiden. Damit es zu einer möglichsten fairen Verteilung kommt, sind die nachfolgend näher erläuterten Antragskriterien zu berücksichtigen. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist festzustellen, ob Fördermittel für Denkmalschutz zu bewilligen sind. Wenn das unter Denkmalschutz stehende Haus also bei mehreren Kriterien gut abschneidet, brauchen andere Kriterien nicht unbedingt für eine Förderung zu sprechen.
Bedeutung und Zustand des Baudenkmals
Sofern der Zustand des Objekts schlechter ist, spricht dies für eine Förderung. Immerhin will man mit dem Thüringer Denkmalschutzrecht historische Bausubstanz erhalten. Neben den Zustand des Gebäudes tritt dessen Bedeutung.
Welche Bedeutung ein Gebäude hat, ist zunächst relativ. Deshalb ist es ratsam, diese objektiv nachvollziehbar zu machen. Sammeln Sie Informationen. In den jeweiligen Stadtarchiven lässt sich oft mehr erfahren. Mit welchen Personen oder Ereignissen lässt sich das Gebäude in Verbindung bringen. Lässt sich etwas besonderes zu Planung und Bau des Gebäudes erwähnen? Erzählen Sie die Geschichte des Hauses interessant und nicht zu ausschweifend.
Welche architektonischen Elemente sind besonders erwähnenswert? Wecken Sie das Interesse der Sachbearbeiter. Es lohnt sich, gleichzeitig sachlich zu bleiben und eine Geschichte zu erzählen. Beispiele und auch kurze Anekdoten können für eine anschaulichere Begründung des Antrags sorgen.
Überlegen Sie, was Ihr Gebäude als Kulturdenkmal darüber hinaus auszeichnet. Aufgrund folgender Gründe kann ein öffentliches Interesse an der Erhaltung bestehen:
- handwerkliche und künstlerische Leistungen,
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städtebauliche, volkskundliche und technische Gründe.
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Gibt es ein wissenschaftliches Interesse an dem denkmalgeschützten Gebäude?
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Die Erhaltung ist wegen der historischen Dorfbildpflege wichtig.
Natürlich sind die vier zuvor genannten Aspekte auch Gründe dafür, dass Ihr Gebäude überhaupt unter Denkmalschutz steht (§ 2 Absatz 1 ThürDSchG). Sie gut in Szene zu setzen, ist allerdings bei der Antragstellung hilfreich.
Liegt das Haus in einer Gegend, die für Tourismus relevant ist, spricht dies auch für eine Förderung des Denkmalschutzes. Zum Beispiel wird auf das Erscheinungsbild der Erfurter Altstadt viel Wert gelegt.
In Thüringen verfügbare Landesmittel
Im Landeshaushalt wird für das jeweilige Jahr immer ein bestimmter Betrag für den Denkmalschutz eingeplant. Meist sind es in den letzten Jahren etwa 10 Millionen EUR.
Bedenkt man nun, dass es in Thüringen viele Denkmäler wie die Wartburg, den Erfurter Dom und das Kyffhäuserdenkmal gibt, dann sind die Fördermittel recht begrenzt. Deshalb sollte der Antrag gut begründet werden. Es ist durchaus möglich, etwa für die Erhaltung eines Industriedenkmals eine Förderung in fünfstelliger Höhe zu erhalten.
Zu beachten ist auch, dass viele bedeutende Objekte saniert sind und deshalb für sie keine Förderung beantragt werden kann. Außerdem gibt es noch andere Fördermittel, die für bedeutende Projekte auch vorrangig sein können.
Art der Baumaßnahme / Dringlichkeit Erhaltung des Baudenkmals
Natürlich ist die Art der Baumaßnahmen von entscheidender Bedeutung für eine Förderung. Aus den Projektunterlagen sollte hervorgehen, wie die Denkmalschutzvorschriften eingehalten werden und zu welchem Aufwand dies führt.
Sie wollen das Gebäude oder einzelne Elemente besonders liebevoll restaurieren? In diesem Fall sprechen die Wertsteigerung Ihres Gebäudes und höhere Chancen, die Förderung zu erhalten, für Ihr Vorhaben.
Sprechen Sie mit Architekten, Restauratoren etc. die bestehenden Möglichkeiten ab. Sie können mit aufwendigeren Erhaltungsmaßnahmen die Chancen steigern, eine Förderung zu erhalten. Wenn Sie Ihr Vorhaben einreichen, müssen Sie dieses auch nicht umsetzen, wenn keine Fördermittel bewilligt werden.
Nach einer ablehnenden Entscheidung kann einerseits immer noch eine weniger aufwendige Umsetzung des Projekts erfolgen. Andererseits können Sie vielleicht noch eine andere Förderung erhalten, um eine besonders liebevolle Restaurierung zu ermöglichen. Auf diese und Steuervergünstigungen wird später eingegangen.
Belastung des Eigentümers wegen der Pflicht zur Erhaltung des Denkmals
Der Freistaat Thüringen verpflichtet Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden, diese auf eine bestimmte Weise zu erhalten. Die zentralen Vorgaben stehen in § 7 Absatz 1 Thüringer Denkmalschutzgesetz. Nach der Bestimmung sind Eigentümer und Besitzer von Baudenkmälern verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht und pfleglich zu behandeln.
Nachweise für einen Antrag
Das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie empfiehlt folgende Nachweise:
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aktuelle Fotos von dem Baudenkmal insbesondere charakteristische Bauteile (deutliche Darstellung erhaltungsbedürftiger Elemente),
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genaue Darlegung und Begründung der Baumaßnahmen,
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erforderliche Genehmigungen z.B. baurechtliche.
Tipps zur Beantragung von Fördermitteln
Ergänzend zur Lektüre dieses Beitrags, empfehle ich die folgenden Tipps zu beachten:
1. Lesen Sie sich bitte folgende Regeln durch:
- Denkmalförderrichtlinie Thüringen (sie ist relativ kurz und gut verständlich),
- Denkmaleigenschaften § 2 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG),
- Erhaltungspflichten § 7 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDschG),
- daneben ist die Verwaltungsvorschrift Nr. 1 zu § 44 Thüringer Landeshaushaltsordng beachtlich (ThürLHO).
2. Beschäftigen Sie sich mit dem Antragsformular, den Voraussetzungen und Ihrem Gebäude. Eine Verschriftlichung der Ideen ist sinnvoll.
3. Nun ist es möglich, die eigenen Ideen mit Architekten und Handwerkern zu besprechen. Das Projekt wird auf diese Weise konkreter. Es empfiehlt sich, die Anpassungen des Konzepts ebenfalls zu verschriftlichen.
4. Nachdem Sie nun gut informiert sind, können Sie Ihr Projekt mit dem Landesamt auf Augenhöhe erörtern. Lassen Sie sich beraten. Es bestehen gute Chancen, dass sich der Antrag durch einen Abstimmungsprozess mit der den Denkmalschutzbehörden optimieren lässt.
5. Fördermittel des Freistaates Thüringen für Denkmalschutz beantragen
6. Nach der Stellung des Fördermittelantrags kann es natürlich zu einer Ablehnung kommen. In diesem Fall können Sie zunächst Widerspruch einlegen. Sollte dieser keine Bewilligung zur Folge haben, ist es möglich, den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten. Wenngleich es keinen Anspruch auf Fördermittel gibt, darf keine willkürliche Entscheidung getroffen werden. Das Vergabeverfahren ist deshalb vollumfänglich nachprüfbar.
7. Wenn Sie zum Denkmalschutzrecht in Thüringen Fragen haben, können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.
Weitere Fördermittel und Steuervergünstigungen für Denkmalschutz
Eine sachgerechte und sorgsame Erhaltung und Pflege von Baudenkmälern führt natürlich zu Kosten. Deshalb ist es sinnvoll, auch auf Steuervergünstigungen und weitere Fördermittel zu achten. Nehmen Sie sich Zeit, um zu prüfen, wie Ihr Projekt wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar ist. Eine gründliche Vorbereitung lohnt sich.
Steuerbescheinigung nach § 31 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG)
„Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen werden nach Maßgabe der einschlägigen Steuergesetze und nur nach vorheriger Abstimmung der Maßnahme von der Denkmalfachbehörde ausgestellt.“
Wer eine solche Steuerbescheinigung hat, kommt in den Genuss einer erhöhten Absetzung. Weitere Details finden Sie in § 7i EStG. Wenn ein Projekt Gestalt angenommen hat, sollte man auch einen Steuerberater aufsuchen, um die Steuervorteile vollständig auszuschöpfen.
Bundesmittel aus dem Denkmalpflegeprogramm "National wertvolle Kulturdenkmäler"
Ein Antrag auf Mittel aus dem Denkmalpflegeprogramm des Bundes kann ebenfalls bei den in Thüringen zuständigen Stellen für den Denkmalschutz gestellt werden. Weitere Informationen zu der Fördermöglichkeit für „National wertvolle Kulturdenkmäler“ finden Sie hier.
Zuschuss der KfW für eine energetische Sanierung von Baudenkmälern
Bei der Sanierung von Gebäuden kommt auch ein Zuschuss der KfW in Betracht. Mit Denkmalschutz hat der Zuschuss zwar nur indirekt zu tun. Allerdings ist eine energieeffiziente Sanierung, bei welcher der Denkmalschutz berücksichtigt wird, förderungsfähig. Es kann also sinnvoll sein, Energieeffizienz und Denkmalschutz bei einem Projekt miteinander zu verknüpfen.
Da bei der energetischen Sanierung der Denkmalschutz zu beachten ist, gelten für Baudenkmäler vereinfachte Förderbedingungen. In Betracht kommen deshalb auch Einzelmaßnahmen, wie der Austausch von Fenstern. Neben einer Teilsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes ist natürlich auch eine energetische Komplettsanierung zum Effizienzhaus förderungsfähig. Hier erfahren Sie mehr über Fördermittel der KfW.