Für einen betrogenen Ehegatten kann es der blanke Hohn sein, wenn ein Nebenbuhler erben soll. Gleichzeitig kann jemand, der die Ehe bricht, ein nachvollziehbares Interesse daran haben, auch eine Geliebte bzw. einen Geliebten finanziell abzusichern. Wie ist die Rechtslage?
Es ist bekanntermaßen keine Seltenheit, dass gerade im Freundes- und Verwandtenkreis Zuwendungen erbracht werden, um einen bestimmten Zweck zu erreichen oder zu fördern. Oftmals wird der gewünschte Zustand auch erreicht. Ausnahmen dürften jedoch jedem Leser geläufig sein. Nicht umsonst gibt es die Redensart: „Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt.“ Der Leistende wird in solchen Fällen oftmals nicht bloß enttäuscht sein, sondern auch den Wunsch hegen, seine Leistung zurückzufordern.