Bereits in den letzten Jahren wurde in diesem Blog über den Gastschulantrag bzw. den Antrag auf Gestattung des Besuchs einer anderen als der zuständigen Grundschule informiert. Diesmal soll noch umfassender über die Voraussetzungen für eine gelungene Antragstellung berichtet werden.
Unter gewissen Bedingungen kann eine Allergie den Besuch einer Schule rechtfertigen, die in einem anderen Schulbezirk liegt. Die erläuterten Argumente sind auf andere gesundheitliche Beeinträchtigungen übertragbar.
Es ist äußerst selten, dass Eltern Gastschulverhältnisse noch während des laufenden Schuljahrs beenden möchten. Natürlich geht ein solcher Schulwechsel für die Schulen mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand einher. Allerdings treffen Eltern solche Entscheidungen nicht willkürlich. In der hier besprochenen Gerichtsentscheidung folgten sie einer fachärztlichen Empfehlung. Nach dieser war ein Schulwechsel für das Wohl des Schülers zwingend erforderlich.
Wenn das eigene Kind eingeschult wird oder eine weiterführende Schule beginnt zu besuchen, sollte dies ein erhabener Moment für die Eltern sein. Doch während viele Eltern völlig zurecht zufrieden mit der für ihren Schulbezirk bzw. Schulsprengel zuständigen Schule sind, gibt es stets auch Eltern, die die zumeist nahe gelegene Schule ablehnen.