Eine Open-Book-Klausur sollte wegen identischen Antworten wiederholt werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) sieht die Wiederholungsanordnung als zulässig an. Erfahren Sie mehr zu den rechtlichen Problemen bei Open-Book-Klausuren.
Bereits im Oktober 2020 haben wir hier über die guten Erfolgsaussichten bei der Anfechtung von Online Prüfungen berichtet. Inzwischen informieren auch vermehrt Medien über rechtliche und faktische Probleme bei digitalen Prüfungen anlässlich der Corona-Pandemie. Aus anwaltlicher Sicht sind die meisten digitalen Klausuren in ihrer aktuellen Ausgestaltung nach wie vor hochproblematisch.
Da ein Schwerpunkt unserer Rechtsanwaltskanzlei im Schulrecht und Hochschulrecht liegt, beobachten wir die rechtlichen Auswirkungen der Pandemie auf Prüfungen mit regem Interesse. Klausuren und mündliche Prüfungen können aktuell oftmals nicht wie bisher abgehalten werden. Insbesondere Hochschulen setzen aus diesem Grund digitale bzw. virtuelle Lösungen ein. Jene sind jedoch oft technisch und rechtlich nicht ausgereift.
Im Laufe eines Studiums werden die meisten Studenten damit konfrontiert, dass sie eine Prüfungsleistung absolvieren und mit deren Bewertung sie nicht zufrieden sind. Häufig ist die Unzufriedenheit auch berechtigt. Es gibt zwei Fehlerquellen, auf die eine Anfechtung von Prüfungsleistungen gestützt werden kann. Dies sind die unzutreffende Würdigung des Inhalts und Verfahrensfehler.
Es gibt immer mehr Studierende, die an chronischen Erkrankungen leiden. Für sie können Nachteilsausgleiche entscheidend sein, um das Studium zu absolvieren. Leider sind die gewährten Nachteilsausgleiche nicht immer ausreichend.