Der Markt für Genusscannabis bzw. Freizeitcannabis sollte bei Berücksichtigung von privatem Eigenanbau insbesondere folgende Geschäftsfelder umfassen:
- Handel mit Saatgut und gegebenenfalls Stecklingen (online und stationär),
- Dienstleistungen im Hinblick auf den privaten Eigenanbau,
- Verkauf von Cannabis in lizensierten Geschäften und wahrscheinlich Apotheken,
- Vereine zur gemeinsamen Zucht von Cannabis,
- kommerzielle Zucht von Cannabis für den Freizeitmarkt,
- Coffeeshops; hier ist in etwa an Anforderungen zu anderen Vergnügungsstätten (Gastronomie etc.) zu denken,
- Qualitätskontrolle als Dienstleistung,
- Kurse zum Umgang mit medizinischem Cannabis,
- Herstellung von Lebensmitteln mit THC-Beigabe,
- Schulungen etwa zum Jugendschutz,
- Weiterhin ist etwa an gebotene oder effizienzsteigernde IT-Leistungen zu denken.
Die Legalisierung wird sich wirtschaftlich stimulierend auswirken. Nachfolgend möchten wir einige Hinweise geben und Gründern sowie Unternehmern erste Orientierungen erleichtern. Zum aktuellen Stand – Gesetzgebung und Bundesverfassungsgericht – erfahren Sie hier mehr.
Werbeverbot Cannabis?
Ob in all diesen Bereichen durchweg ein Werbeverbot zum Tragen kommt, bleibt abzuwarten (im Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums angedeutet). Es muss jedenfalls möglich sein, hinreichend und anschaulich über die Leistungen und Waren des eigenen Unternehmens zu informieren. Hier sind Marketingkonzepte zu entwerfen, die einen Kunden- und Umsatzanstieg bewirken, einem Werbeverbot aber nicht zuwiderlaufen. Dies ist ein Drahtseilakt, der juristisch gut begleitet werden sollte.
Sollte die Rechtslage hier strikt sein, dann dürfte dies allerdings zugleich die Kosten für einen Markteinstieg verringern. Immerhin reduziert sich so das erforderliche Marketingbudget.
Effektiver Jugendschutz und möglichst wenig Bürokratie
Eine effektive Prävention sollte die Legalisierung flankieren. Gleichzeitig sollte es keine Regelungen geben, die mit erheblichem Verwaltungsaufwand und geringem praktischen Nutzen einhergehen.
Beispielsweise ist der FDP dahingehend beizupflichten, dass die Eigentumsgrenze von 20 Gramm verfehlt ist. Immerhin sei es auch nicht Sache des Staates, die Weinflaschen der einzelnen Bürger zu inventarisieren. Wer sollte eine solche Regelungen überhaupt überwachen? Den Schwarzmarkt bekämpft man besser mit vergleichsweise attraktiveren Angeboten (Qualität, Preis, Verfügbarkeit usw.).
Im Hinblick auf spezifische Anforderungen sollten verständlicherweise zwei Aspekte im Vordergrund stehen. Hauptsächlich aufgrund dieser beiden Gründe lassen sich Eingriffe in den Markt rechtfertigen:
- Jugendschutz
- Verbraucherschutz
Es ist etwa einleuchtend, wenn Verkaufsstellen in der Nähe von Schulen unzulässig sind. Ebenso sind Qualitätskontrollen zum Schutz der Verbraucher vorteilhaft. Lassen wir uns überraschen, wie hoch das Schutzniveau im Detail ausfällt. Hieraus ergeben sich die Anforderungen an Unternehmen.
Bei der Beantragung von Lizenzen zum Verkauf von Cannabis werden Verbraucher- und Jugendschutz jedenfalls bedeutend sein.
Umweltschutz bei der Vergabe von Anbaulizenzen?
Es ist gut möglich, dass bei der Vergabe von Lizenzen für den Anbau der benötigte Ressourcenaufwand - insbesondere Energie - berücksichtigt wird. Immerhin hat sich eine Regierungspartei den Umweltschutz auf die Fahnen geschrieben.
Darüber hinaus ist der Umweltschutz durch Art. 20a GG Staatszielbestimmung. Dies bedeutet, dass der Faktor Umweltschutz in Gesetzgebungsvorhaben Berücksichtigung finden soll.
Weiterhin beachtlich: Die Europäische Union erwägt in ihren Klimaschutzplänen Schutzzölle für Produkte, die eine nachteilige CO2 Bilanz aufweisen. Dies könnte sogar einen gewissen Schutz für heimische Produzenten bedeuten, die etwa erneuerbare Energie einsetzen.
Anbau von Cannabis mittels erneuerbarer Energie
Beim Anbau von Hanfpflanzen kann der Gesetzgeber durchaus Maßnahmen zur Energieeinsparung fordern; etwa eine Erlaubnis zum kommerziellen Anbau von Cannabis an die Verwendung erneuerbarer Energie koppeln.
Um Kosten einzusparen, lohnt es sich sowieso, den Anbau energieeffizient zu gestalten. Beispielsweise wäre hier auch an die (anteilige) Nutzung von Sonnenlicht in Gewächshäusern zu denken. Zudem könnte die Auswahl von bestimmten Züchtungen hilfreich sein. Darüber hinaus ist auf die gemeinhin bekannten Technologien (Photovoltaik etc.) zu verweisen.
Entsprechende Ansätze werden möglicherweise bei einer Lizenzvergabe im Antragsverfahren wohlwollend anerkannt.
Gärtnereien und andere Landwirtschaftsbetriebe können an bereits vorhandenes Wissen anknüpfen. Ein Einstieg in diesen Sektor kann sich daher durchaus auch in Kooperation mit einem bereits bestehenden landwirtschaftlichen Unternehmen bewerkstelligen lassen.
Compliance-System im Cannabis Sektor
Bei der Vergabe von Lizenzen könnte sich ein Compliance Management System lohnen; vielleicht wird es auch bei der Antragstellung vorausgesetzt. Auch wenn keine gesetzliche Pflicht bestehen sollte, kann eine Einführung aus folgenden Gründen erwägenswert sein:
- Prävention im Hinblick auf Pflichtverstöße im Unternehmen,
- Dokumentation der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen,
- bei regelwidrigen Handlungen des Unternehmens lässt sich so die Haftung begrenzen bzw. der Schaden mindern,
- Entlastung für den Geschäftsführer.
- Wahrscheinlich sind Geldstrafen für den Verstoß gegen Regulierungen des Cannabismarktes im Gesetzesentwurf vorgesehen. Ein gutes Compliance System kann das Verschulden mindern. Diese von Unternehmensseite getroffenen Vorkehrungen sind also ein beachtliches Argument, um Geldstrafen zu senken oder andere Sanktionen (etwa Entzug der Betriebserlaubnis) abzuwenden.
Zu Compliance in Kapitalgesellschaften haben wir einen gesonderten Beitrag verfasst.
Außenhandelsrecht, Völker- und Unionsrecht bei Import und Export von Cannabis
Im Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums kommt zum Ausdruck, dass der Bedarf insbesondere aus heimischer Produktion gedeckt werden soll. Hierfür wurden völkerrechtliche und unionsrechtliche Gründe angeführt. Die Legalisierung scheitert jedenfalls kaum an internationalem Recht.
Mit Hilfe von (zumindest vorübergehendem) Protektionismus könnte der entstehende deutsche Cannabismarkt zu einem gewissen Grad Schutz erfahren.
Vielleicht kommt es auch zum zeitnahen Abschluss neuer Vereinbarungen zwischen einzelnen Staaten. Dies könnte regulierten internationalen Handel und damit eine rasche und hinreichende Versorgung ermöglichen.
Sachkunde Cannabis - Informationsquellen
In den verschiedenen Marktsegmenten könnte der Gesetzgeber wohl je eine spezifische Sachkunde voraussetzen; bei Personal und Geschäftsführern.
Folgende Entwicklungen halten wir aktuell für bedeutend:
Medizinisches Cannabis in Deutschland - bald auch Cannabis rezeptfrei in Apotheken?
Es gibt bereits einen stark wachsenden Markt für medizinisches Cannabis in Deutschland. Inzwischen gibt es erste deutsche Produzenten. Trotz der oftmals zurückhaltenden Haltung der Krankenkassen steigt die Nachfrage nach medizinischem Cannabis. Der Gebrauch setzt sich immer mehr durch.
Es gibt also schon eine bestehende Vertriebsstruktur der Apotheken. Es könnte sogar sein, dass sie deshalb ein Vorsprung haben - bei der Versorgung mit rezeptfreiem Cannabis. Immerhin dürften sie nicht erst Lizenzen beantragen müssen. Apotheken hätten demnach einen erheblichen Wettbewerbsvorteil.
Gleichzeitig können die Apotheken dazu beitragen, dass die Legalisierung deutlich schneller umsetzbar ist.
Erfahrungen aus anderen Ländern
Ungeachtet dessen lohnt es sich insbesondere einen Blick auf die Geschäftsentwicklung in Kanada, Israel, und USA zu werfen. Immerhin informieren sich deutsche Abgeordnete dort intensiv über die gewonnen Erfahrungen.
Dies kann eventuell Prognosen ermöglichen.
CBD Blüten in Deutschland
Aber auch in Deutschland gibt es erste zaghafte Zeichen für den Wandel. Hanfblüten mit CBD sind bereits in vielen Städten erhältlich. Der Verkauf erfolgt offen; dies konnte ich zunächst überrascht seit einiger Zeit in Zeitschriftenläden in Erfurt beobachten. Aber auch in anderen Städten ist dies keine Seltenheit mehr.
Es gibt also bereits erste Geschäfte, die überwiegend CBD Blüten und CBD Haschisch verkaufen.