Für eine Unternehmensgründung braucht man regelmäßig einige grundlegende Verträge. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Personen zusammenwirken. Wer an dieser Stelle Fehler macht, gefährdet den reibungslosen Ablauf der Geschäftstätigkeit.
Außerdem steigt der Aufwand, wenn zu einem späteren Zeitpunkt nachgebessert werden muss. Beispielsweise ist oftmals eine Zustimmung von Vertragspartnern erforderlich, um alte Verträge durch vorteilhaftere Vereinbarungen zu ersetzen.
Wenn hingegen mit verschiedenen Kunden oder Kooperationspartnern unterschiedliche Verträge parallel bestehen (alte und neue) steigt der Aufwand für die Verwaltung ihres Unternehmens. Teils wirken sich unterschiedliche Verträge natürlich auch so aus, dass Leistungen in unterschiedlicher Weise zu erbringen sind. Es ist ratsam, diesen kontinuierlichen Mehraufwand zu vermeiden. Wir helfen in diesem Zusammenhang regelmäßig Start-Ups.
Welche Verträge für Sie notwendig sind, ergibt sich aus verschiedenen Umständen. Die Anzahl der beteiligten Personen wurde bereits angesprochen. Damit einhergehend sind auch die Wahl der Rechtsform und das Geschäftsmodell zu berücksichtigen.
Abhängig von diesen Faktoren variieren die gesetzlichen Pflichten. Darüber hinaus verändert sich auch der Gestaltungsspielraum.
Beispielsweise gibt es strengere Vorgaben für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Wenn mehrere Personen beteiligt sind, ist es wichtig, die Rechte und Pflichten klar zu definieren. Zu denken ist etwa an:
Nachfolgend finden Sie essentielle Informationen zu:
Wir raten dazu, die Verträge immer schriftlich abzuschließen, selbst wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Andernfalls kommt es schnell zu Missverständnissen. Diese münden erfahrungsgemäß häufig in Auseinandersetzungen, die den Erfolg der Unternehmung gefährden können.
Inwieweit man auf Muster zurückgreift, ist eine Abwägungsentscheidung. Niedrige Kosten sprechen hierfür. Allerdings sind die Muster immer für eine Vielzahl an Fällen erstellt. Wer sie verwendet, verzichtet deshalb auf viele Gestaltungsmöglichkeiten. Das führt zu einem Verzicht auf Vorteile und einer Erhöhung von Risiken.
Darüber hinaus besteht keine Garantie, dass Vorlagen auf dem aktuellen Stand sind. Hat sich die Rechtsprechung oder die Rechtslage geändert, dann kann dies zu Problemen führen. Darüber hinaus haften Rechtsanwälte für Vertragswerke, die sie erstellen und sind gesetzlich verpflichtet, sich entsprechend zu versichern. Von daher kann Sie nur die Beratung durch einen Rechtsanwalt ausreichend absichern.
Wer die hierfür anfallenden Kosten einsparen möchte, sollte zumindest einplanen, dass später deutlich höhere Kosten entstehen können, wenn sich Risiken realisieren. Insoweit ist es bei einer solchen Vorgehensweise ratsam, ausreichend Rücklagen zu bilden.
Sollte die Gründung eines Unternehmens ein längerer Prozess mit einigen Beteiligten sein, dann kann ein Gründungsvorvertrag sinnvoll sein. Der Vorteil besteht in Rechts- und Planungssicherheit.
Folgendes kann beispielsweise geregelt werden:
Wer welche Arbeitsleistungen im Vorfeld der Unternehmensgründung erbringen soll.
Ein Gesellschaftsvertrag kann bereits als Muster beigefügt werden. So kann es später keine Meinungsverschiedenheiten geben.
Regelungen zur Kapitalaufbringung, die Gesellschaftsverträge ergänzen, sind möglich.
Es kann im Vorfeld bestimmt werden, zu welchen Bedingungen Geschäftsführer tätig sein sollen.
Daneben ist es unter anderem auch möglich, zu vereinbaren, was passieren soll, wenn es wider Erwarten zu keiner Gründung kommt.
Gesellschaftsverträge sind das rechtliche Fundament eines Unternehmens. An dieser Stelle ist es riskant, auf Sand zu bauen.
Inhalt des Gesellschaftsvertrages ist bei einer Mehrzahl von Gründern zuvorderst eine Kompetenzverteilung untereinander. Durch einen einvernehmlich unter den Gründern verhandelten Gesellschaftsvertrag kann späteren Streitigkeiten, so etwa über die Entnahme oder Reinvestition von Gewinnen, vorgebeugt werden. Ein derartiger Dialog kann auch von der Rechtsanwaltskanzlei Holstein moderiert und begleitet werden.
Jede Gesellschaft benötigt mindestens einen Geschäftsführer. Dieser vertritt das Unternehmen im Rechtsverkehr.
Bei dem Anstellungsvertrag können etwa folgende Aspekte eine Rolle spielen:
Reichweite der Vertretungsbefugnis,
Ersatz von Aufwendungen,
Dauer der Anstellung,
Vereinbarkeit mit anderen Tätigkeiten,
Prämien bei Erreichung bestimmter Ziele
und die Übernahme von Versicherungen, die das Haftungsrisiko reduzieren.
Auch Gesellschafterverträge, die den Gesellschaftsvertrag einrahmen und ergänzen, können organisatorisch sinnvoll sein.
So kann etwa vereinbart werden, dass ein mit der Geschäftsidee gewonnenes Preisgeld oder eine Förderung aus öffentlichen Mitteln einem der Gründer zur Deckung des Lebensunterhaltes dienen soll, ihn dafür aber auch besondere Pflichten treffen sollen, während andere Mitgründer noch anderweitig beschäftigt bleiben.
Ein Gründer sollte auch die vertraglichen Beziehungen mit seinen zukünftigen Kunden rechtssicher regeln. Unabhängig von der spezifischen Vertragsart handelt es sich dabei um sogenannte AGB. Diese unterliegen speziellen Anforderungen, die in den §§ 305 ff. BGB geregelt sind.
Ein häufiger Fehler bei der Ausgestaltung sind mehrdeutige Begriffe. Ein Interpretationsspielraum bei AGB geht immer zu Lasten des Unternehmens. Konkret hat dies zur Folge, dass diejenige Auslegung der mehrdeutigen Bestimmung den Vorrang genießt, die für den Kunden vorteilhafter ist. Dies kann zu schlimmen wirtschaftlichen Schäden führen.
Teilweise werden auch salvatorische Klauseln genutzt, die wegen § 306 Absatz 1 BGB unnötig sind und zusätzliche Probleme verursachen können. In der Praxis kommt es auch häufig vor, dass Inhalte nicht transparent genug aufbereitet werden. Spezifische Bestandteile von Verträgen sollten beispielsweise hervorgehoben werden, damit sie überhaupt wirksam sind.
Ferner übersehen Laien häufig, dass eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken von gesetzlichen Regelungen unvereinbar ist. Dann sind diese Klauseln unwirksam. Daneben sollte darauf geachtet werden, dass die Verträge nicht so ausgestaltet sind, dass sie andere Wettbewerber benachteiligen. Sollte dies der Fall sein, drohen kostenpflichtige Abmahnungen.
Um zusätzliches Kapital für das Unternehmen aufzubringen, gibt es verschiedene denkbare Mechanismen. Eine simple Variante sind Darlehnsverträge. Daneben kommt auch eine (stille) Beteiligung von Dritten in Betracht.
Gerade für Arbeitsverträge gibt es viele Muster im Internet. Das scheint eine schnelle Lösung zu sein. Allerdings gibt es häufig branchenspezifische Besonderheiten, so etwa Tarifverträge, die Beachtung finden sollten. Des Weiteren sind die Anforderungen an Arbeitsverträge in der Gründungsphase eines Unternehmens noch andere als in bereits länger bestehenden Unternehmen.
Erfahren Sie hier mehr zu Arbeitsverträgen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Holstein erstellt für Gründer auf Wunsch alle erforderlichen Verträge. Im Rahmen einer Beratung werden Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, mit denen Sie Risiken reduzieren können. Daneben liegt unser Augenmerk darauf, Ihre Verträge so zu gestalten, dass die Geschäftsbeziehungen möglichst vorteilhaft ausgestaltet sind.
Wenn Sie im Zuge einer Unternehmensgründung rechtssichere Verträge benötigen, melden Sie sich gern unter
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