Jedes Unternehmen nimmt am wirtschaftlichen Wettbewerb teil. Dabei kommt es jedoch immer wieder zu Geschäftspraktiken, die vom Gesetzgeber als unzulässig angesehen werden.
Oft erkennen Laien die Tragweite wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen leider erst, wenn es zu kostenpflichtigen Abmahnungen etc. kommt. In diesen Fällen kann ein Anwalt oft nur noch den Schaden begrenzen.
Um nachträgliche rechtliche Schwierigkeiten zu verhindern, sollte daher gerade der Unternehmensgründer sehr genau wissen, welche Maßnahmen zur Markterschließung er ergreifen darf und welche nicht.
Vor allem im Bereich der Werbung für das eigene Unternehmen kommt es immer wieder zu – auch unbeabsichtigten – Wettbewerbsverstößen. So ist zum Beispiel bei einer Autovermietung der Grat zwischen berechtigter Bebilderung mit eigenen Fahrzeugen und dem unzulässigen Ausnutzen einer fremden Automarke sehr schmal.
Im Bereich von Sonder- oder Einführungspreisen legen Gerichte mittlerweile ebenfalls hohe Maßstäbe an. Konkret: Ein durchgestrichener höherer Preis muss regelmäßig schon vom Unternehmer verlangt worden sein.
Ein weiteres häufig im alltäglichen Geschäft übersehenes Problemfeld ist auch die unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten, also zum Beispiel gesetzlichen Vorgaben. Auch bei der Erstellung von AGB ist Vorsicht geboten. Sind sie im Internet veröffentlicht, können sie schnell Gegenstand einer Abmahnung werden.
Ebenfalls sollten die Grenzen von Werbeaktionen wie Telefonwerbung oder Flyeraktionen bereits im Vorfeld abgesteckt werden.
Um nervenaufreibende und kostenverursachende Rechtsstreitigkeiten nach Abmahnungen zu verhindern, empfiehlt sich anwaltlicher Rat. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Maßnahmen nutzen, die auf eine große Reichweite Ihres Unternehmens etwa im Internet abzielen.
Wir sind Ihnen bei der Einhaltung von wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen behilflich. Rechtsanwalt Holstein hat sich bereits im Rahmen seines Studiums dem deutschen und europäischen Wirtschaftsrecht und insbesondere dem Wettbewerbsrecht zugewandt und vertritt bis heute Mandanten in diesem Bereich. Sollten Sie im Bereich des Wettbewerbsrechtes Fragen haben, wenden Sie sich gern jederzeit an die Rechtsanwaltskanzlei Holstein unter
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