Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht Erfurt

Wie auch bei der Testaments Erstellung, fällt es vielen Menschen verständlicherweise schwer, sich mit der Zeit zu beschäftigen, in der sie selbst nicht mehr alle ihre Entscheidungen selbst treffen oder verlautbaren können.

 

Aus anwaltlicher Sicht kann dennoch nur dazu geraten werden, sich so früh wie möglich mit einer solchen Phase des Lebens auseinander zu setzen.

 


Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht klärt im Wesentlichen wer Sie in einer Notsituation rechtsgeschäftlich und in anderen Bereichen vertreten soll. Mit ihr lässt sich also eine gesetzliche Betreuung vermeiden. 

 

Eine Patientenverfügung gibt dagegen vor allem Auskunft darüber, wie mit Ihrer Gesundheit in einer Notsituation umgegangen werden soll. Hierzu gehört insbesondere, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen und welche nicht ergriffen werden sollen.

Inwieweit reichen Standardformulare aus und wann sollte ein Anwalt beraten?

Muster, etwa des zuständigen Bundesministeriums, können in einfach gelagerten Fällen ausreichend sein. Der zentrale Vorteil solcher Formulare ist, dass sie oftmals kostenlos sind. 

 

Allerdings büßt man durch ihre Verwendung erheblich an Gestaltungsspielraum ein. Eine perfekte Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht werden Sie auf diese Weise also nicht erhalten. 

 

Immerhin kommt es immer auf die individuelle Situation und die persönlichen Vorstellungen des Betroffenen an. Ein Muster ist allerdings allgemein gehalten, da es für eine Vielzahl an Fällen bestimmt ist. 

 

Wie sollte ein Muster zum Beispiel sicher bewirken können, dass 

  • ein Unternehmen adäquat weitergeführt wird, 
  • die in einem Testament dargelegten Vorstellungen umgangen werden,
  • beabsichtigte Abweichungen vom medizinisch lehrbuchhaften Weg eingeschlagen werden, 
  • ein Auslandsbezug hinreichend gewürdigt wird, 
  • eine Übertragung der Befugnisse detailliert geregelt ist, 
  • zeitliche Befristungen erfolgen, 
  • präzise Vorgaben zum Ablauf der Vertretung vorhanden sind (zum Beispiel: Begrenzung von Ausgaben, spezifische Regelungen zum Inkrafttreten), 
  • besondere Vertretungsregelungen wie die Bestellung unterschiedlicher Vertreter für verschiedene Lebensbereiche rechtswirksam erfolgt? 

Weiterhin lassen Formulare oft viele Fragen unbeantwortet: 

  • Was passiert mit älteren Dokumenten? 
  • Wie sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aufzubewahren bzw. wo sollten sie hinterlegt sein? 
  • Wie oft beziehungsweise wann sollten sie erneuert werden? 

Daneben erlebe ich als Anwalt immer wieder, dass Mandanten die Tragweite einzelner Formulierungen nicht im Detail nachvollziehen können. Trotz vorhandener Erläuterungen zu den Mustern kommt es immer wieder zu Missverständnissen, die schwerwiegende Folgen haben können. 

 

Welche ethische Einstellung und welche Haltung zum Wert des Lebens diejenigen haben, denen man bewusstlos ausgeliefert ist, lässt sich nicht vorhersagen. Deshalb sollte es keine Lücken geben, die es anderen erlauben, zu entscheiden! (M. Skambraks, Vorsicht Patientenverfügung!, S. 32)

 

Folglich lohnt es sich, auch bestehende Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen durch einen Anwalt aktualisieren zu lassen. 

Weitere Gründe für eine Erneuerung können sein:

  • veränderte familiäre Verhältnisse (insbesondere Trennung und Scheidung) 
  • veränderte wirtschaftliche Verhältnisse (zum Beispiel eine inzwischen erfolgte Unternehmensgründung; Erwerb von Immobilien) 
  • neue Behandlungsformen und rechtliche Änderungen hinsichtlich medizinischer Versorgung 
  • Verlagerung des Lebensschwerpunktes ins Ausland 

Bei einigen bestehenden Krankheiten wird ein Anwalt zudem die Geschäftsfähigkeit mitbedenken!

Bei einigen schwerwiegenden Erkrankungen kann es sein, dass keine wirksame Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellt werden kann. Dies kann etwa nach einem Schlaganfall, bei Demenz oder einer psychischen Erkrankung der Fall sein. 

 

Eine Beratung kann an dieser Stelle Zweifel ausräumen. Darüber hinaus können Wege gefunden werden, trotzdem die Vorstellungen des Betroffenen umzusetzen. 

Unsere Kanzlei in Erfurt berät Sie umfassend und erstellt Ihnen rechtssichere Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Unsere Beratung sorgt dafür, dass keine Fragen unbeantwortet bleiben. Mit individuell für Sie erstellten Vollmachten und Verfügungen sind Sie für Notsituationen bestens vorbereitet. 

 

Gern prüfen wir auch, ob bestehende Dokumente noch auf dem aktuellen Stand sind. 

 

Die Rechtsberatung kann telefonisch und online erfolgen. Unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort sind wir also als Anwaltskanzlei in Ihrer Nähe. Kontaktieren Sie uns unverbindlich!