Forderungsmanagement und Vollstreckung

Bei der Vollstreckung wird selbst aus der Brieftasche des Schuldners möglichst viel rausgeholt.

Welcher Unternehmer kennt sie nicht: Forderungsausfälle. Ihr Verhältnis zum gesamten Umsatz beträgt je nach Branche oft zwischen 10 und 50 Prozent. Das Phänomen der nicht zahlungswilligen Kunden ist für jeden wirtschaftlichen Akteur misslich, schlimmstenfalls sogar existenzbedrohend.

 

Gleichzeitig muss es sich kein Unternehmer in einer Marktwirtschaft gefallen lassen, seine versprochene Gegenleistung für ein Produkt oder eine Dienstleistung einfach fallen zu lassen.

 

 


Häufig macht es, besonders bei hartnäckigen Zahlungsverweigerern oder hohen Summen, die Ihnen geschuldet werden, Sinn, sich gegen die nachlässige Zahlungsmoral Ihrer Vertragspartner anwaltlich zur Wehr zu setzen. 

 

Die dabei entstehenden Kosten der anwaltlichen Beauftragung zahlen sich dabei zumeist aus, weil zumindest bei solventen Gegnern regelmäßig nicht nur die Hauptforderung, sondern auch Nebenforderungen wie Verzugszinsen und die Anwaltskosten eingefordert werden können. 

 

Selbiges gilt für die gerichtliche Geltendmachung einer Forderung, der außergerichtlich nicht bereits Folge geleistet wurde: Ist der Anspruch begründet, fallen die Gerichts- und die Anwaltskosten in der Höhe der gesetzlichen Gebühren dem Gegner zur Last.

 

Auch nach erwirktem Urteil kann eine Vollstreckung der Forderung noch Probleme bereiten und anwaltliche Hilfe erforderlich machen, die seitens der Rechtsanwaltskanzlei Holstein gern geleistet wird.

 

Wenn auch Sie Beratung und Vertretung in allen Fragen des drohenden Forderungsausfalls haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Matthes Holstein unter

 

 

oder

 

Holstein@ErfurtAnwalt.de

 

Erfahrungsgemäß steigern Sie die Zahlungsmoral säumiger Schuldner mit Hilfe unseres Forderungsmanagements erheblich. Wir setzen dabei auf unsere jahrelange Erfahrung und auf die Erstellung individueller Anschreiben an die Gegenseite. Ein Schuldner zahlt häufig nicht, wenn er ein "0815"-Inkassoschreiben erhält. Bekommt er jedoch die Sach- und Rechtslage detailliert und unter Bezugnahme auf die entsprechenden Paragraphen des Zivilrechts erläutert, steigt die Zahlungsmoral erfahrungsgemäß erheblich.